Umsetzung von EU-Richtlinie durch Italien: Dorfmann fordert Prüfung

Der SVP-Abgeordnete im Europaparlament Herbert Dorfmann kritisiert die Umsetzung einer Europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2011 zum Schutz vor Pädophilie durch den italienischen Staat: „Ich bin davon überzeugt, dass jede Maßnahme ergriffen werden muss, um Pädophilie zu verhindern. Der Italienischen Staat hat aber aus einer sinnvollen Regelung der EU ein bürokratisches Monster gemacht“, erklärt Dorfmann.
Im Jahr 2011 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie verabschiedet, welche vorsieht, dass ein Arbeitgeber bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters das Recht hat, nachzuprüfen, ob dieser in seiner Vergangenheit aufgrund von Pädophilie rechtmäßig verurteilt worden ist. „Dieses Ansinnen der Europäischen Union ist aus meiner Sicht sinnvoll, um einerseits präventiv gegen Pädophilie vorzugehen und andererseits auch den Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich, ihre Angestellten und die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen zu schützen“, erklärt Dorfmann. Im Detail sieht die EU-Richtlinie vor, dass Betrieben aber auch Volontariats-Organisation, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, die Möglichkeit eingeräumt wird, bei Gericht einen Strafregisterauszug eines Bewerbers einzuholen bzw. diesen zu verpflichten, einen derartigen Auszug vorzulegen.
Die Umsetzung des italienischen Staates lautet nun anders: In einem Dekret, welches in zwei Tagen in Kraft treten soll, ist dies für den Arbeitgeber bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin verpflichtend vorgesehen: „Das Dekret sieht nun vor, dass der Arbeitgeber diesen Strafregisterauszug einholen muss, was im Widerspruch zur europäischen Richtlinie steht, welche lediglich die Möglichkeit dazu eingeräumt hat“, so der SVP-Abgeordnete im Europaparlament. Dies sei, so Dorfmann weiter, gerade in Südtirol mit seinen vielen Klein- und Mittelbetrieben nicht sinnvoll: „Viele unserer Betriebe in den Dörfern beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bereits außerhalb der beruflichen Tätigkeit kennengelernt haben“, erklärt Dorfmann. Erschwerend kommt noch dazu, dass die italienische Regelung gleichsam auch für Vereine gilt. Demnach müsste beispielsweise der Obmann einer Musikkapelle einen Strafregisterauszug eines neuen Jugendleiters anfordern: „Ich bin davon überzeugt, dass jede sinnvolle Maßnahme ergriffen werden muss, um Pädophilie zu verhindern. Ich halte aber nichts davon, wenn eine derartige Regelung an der Realität vorbei geht“, betont Dorfmann.
Herbert Dorfmann hat daher bereits eine Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet, in welcher die Rechtmäßigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie durch den italienischen Staat überprüft werden soll.
Brüssel, am 04.04.2014

Veröffentlicht am 04.04.2014
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