Studentenmieten gleichgestellt

SVP erreicht Gleichstellung für Studenten im europäischen Ausland. Zeller und Dorfmann: „Endlich können die Eltern die Wohnungsmieten ihrer Kinder auch steuerlich geltend machen, wenn diese im Ausland studieren“.
Die Abgeordnetenkammer hat gestern das Europagesetz 2010 genehmigt. Dabei wurde ein Abänderungsantrag von Karl Zeller und Siegfried Brugger angenommen, der vorsieht, dass ab 1.1.2012 die von Studenten gezahlten Mieten nicht nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese in Italien studieren, sondern auch dann, wenn diese an einer Universität im EU-Raum eingeschrieben sind.

Im Jahr 2007 hatte das Parlament eine Regelung eingeführt, dass 19% der Kosten für die Unterkunft von Studenten, privat oder in Studentenheimen, von der Steuerschuld abgezogen werden können und zwar bis zu einem Maximalbetrag von € 2.633,00 pro Jahr. Diese Regelung war aber auf Studenten im Inland beschränkt. Die SVP hatte sich dafür eingesetzt, diese Steuerbegünstigung auch auf Studenten im EU-Raum auszudehnen, auch weil sonst ein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen, insbesondere das Recht auf freie Wahl des Studienortes verletzt würde. Der diesbezügliche Abänderungsantrag wurde damals jedoch abgelehnt und auch weitere Vorstöße in Rom hatten keinen Erfolg. Bereits damals hatte es wegen dieser Diskriminierung von Studenten, die im Ausland studieren, Proteste – vor allem in Südtirol – gegeben.
„Wir haben daraufhin eine Eingabe bei der EU-Kommission gemacht und ich habe auch über Anfragen immer wieder darauf gedrängt, dass die EU gegen diese unsinnige Diskriminierung aktiv wird. Aufgrund unserer Eingaben hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Italien wegen Verletzung des EU-Vertrages eingeleitet. Damit wurde der Druck auf Italien erhöht, endlich zu reagieren“, erklärt Herbert Dorfmann.
„Im Europagesetz 2010, das vor allem Anpassungen der italienischen Rechtsordnung enthält, um Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden, haben wir daher wieder einen Abänderungsantrag eingebracht, um die steuerlichen Begünstigungen auch auf Studierende im EU-Raum auszudehnen. Das Problem dabei war die Gegenfinanzierung, da die Kosten für diese Ausdehnung auf rund 28 Millionen Euro 2013 und 16 Millionen Euro ab 2014 geschätzt wurden. Dennoch ist es uns gelungen, den Abänderungsantrag durchzusetzen. Ab der Steuerperiode 2012 soll die Steuerbegünstigung also auch für Studenten im Ausland gelten. Diese Regelung kommt insbesondere den Eltern von Südtiroler Studenten zugute, da diese häufig in Innsbruck oder Wien studieren und bisher die steuerliche Begünstigung nicht in Anspruch nehmen konnten“, erklärt Karl Zeller.
Das Europagesetz muss nun noch in dritter Lesung vom Senat genehmigt werden. Da es sich um ein dringliches Gesetz handelt, ist anzunehmen, dass die Genehmigung bis spätestens im Herbst erfolgen wird und das Gesetz danach in Kraft treten kann.

Veröffentlicht am 27.07.2011
98
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5
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93
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