Stärkung der Wirtschaft, Korruption und Lage der Frauen
Die vergangene Woche in Straßburg war geprägt von Aussprachen zu den Entwicklungen rund um die Verschuldungskrise der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das Parlament forderte die Europäische Kommission auf in dieser schwierigen Situation Handlungsstärke zu beweisen und wirksame Initiativen zu setzen. Ich und meine Kollegen haben den polnischen Vorsitzenden der EU-Finanzminister aufgefordert, den Reformen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes endlich zuzustimmen. Nach neunmonatigen Verhandlungen muss es an der Zeit sein die neuen Mechanismen zum Abbau der Verschuldung umzusetzen, damit wir endlich eine eng koordinierte Wirtschaftspolitik erreichen. Dies wäre ein erster konkreter Schritt zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte und zu tiefgreifenden Reformen und Sparmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Voraussichtlich in zwei Wochen sollen dann alle Voraussetzungen geschaffen sein, um die so genannte „E-Governance“ per Beschluss des Parlaments unter Dach und Fach zu bringen.
Die Summe an Korruptionsdelikten in der EU beträgt geschätzte 120 Milliarden Euro, so die Europäische Kommission. Vergleichsweise sind das ein Prozent des Europäischen Bruttoinlandproduktes. In einer Entschließung fordern wir die Mitgliedsstaaten auf, stärker als bisher gegen Korruption vorzugehen und bei der Verfolgung von Straftaten zusammenzuarbeiten.
Auch die Lage jener Frauen im Arbeitsmarkt, die sich kurz vor dem Rentenalter befinden, war Diskussionsthema der Straßburg-Sitzungswoche. Die Beschäftigungsquote von Frauen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren liegt bei 37 Prozent, bei Männern dazu im Vergleich bei 55 Prozent. Die Kommission und die Mitgliedsstaaten sollen deshalb praktikable Voraussetzungen schaffen, um älteren Frauen ihre Position auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder die Frauen erneut in die Arbeitswelt zu integrieren. Es sind somit neue Maßnahmen notwendig, damit das Arbeitspotential der Frauen stärker genutzt wird. Darüber hinaus forderten wir die Staaten im Euroraum auf, dass Frauen bei Rentenansprüchen – beispielsweise infolge von Betreuungsverpflichtungen – nicht benachteiligt werden.