Schutz von historischen nationalen Minderheiten in der EU

Auf Mitinitiative des Südtiroler EU- Parlamentariers Herbert Dorfmann wurde im Europäischen Parlament in Brüssel eine öffentliche Anhörung bezüglich des Schutzes von autochthonen nationalen Minderheiten in der EU organisiert 

Experten und Politiker aus ganz Europa nahmen an der Anhörung teil, die von der Europäischen Volkspartei organisiert worden war. Vortragende waren auch zwei Südtiroler: Emma Lantschner vom Centre for Southeast European Studies in Graz sowie Gabriel Toggenburg von der Grundrechteagentur der Europäischen Union in Wien. Dabei war auch Josef Marko vom Institut für Minderheitenrecht der EURAC in Bozen.

Zu den autochthonen, nationalen Minderheiten zählen die durch die Auswirkungen der europäischen Geschichte, durch Grenzziehungen und andere historische Ereignisse entstandenen nationalen Minderheiten sowie die Völker Europas, die nie einen eigenen Staat gegründet haben und auf dem Territorium eines oder mehrerer Staaten als Minderheit leben. In der EU gibt es über 300 Minderheiten und jeder 7. Europäer gehört einer autochthonen Minderheit an oder spricht eine Regional- oder Minderheitensprache. Die Bedürfnisse und Herausforderungen dieser 300 Gemeinschaften sind zum Teil sehr verschieden. Es gibt sehr gute Modelle des Ausgleichs zwischen Minderheiten und Mehrheiten in Europa. Auf der anderen Seite gibt es Staaten, die die Existenz ihre autochthonen Minderheiten leugnen.

Die rechtliche Basis für den Minderheitenschutz in der EU ist der Vertrag von Lissabon, nationale Minderheiten müssen unterstützt und dürfen nicht diskriminiert werden.

Herbert Dorfmann, der die Veranstaltung moderierte: „Bei Minderheitenfragen können wir in Europa gegenseitig von den verschiedenen Ländern und Modellen lernen. Südtirol kann ein Beispiel für andere Regionen sein, nicht nur in Europa sondern auch außerhalb, z. B. in der Ukraine. Diese Veranstaltung soll als Impuls für weitere Diskussionen zum Thema innerhalb der EVP und dem EU- Parlament dienen". Die EU habe bisher, so Dorfmann weiter, wenig getan, um die Rechte der Minderheiten zu gewährleisten. Die gestrige Anhörung diene auch dazu, die Frage der autochthonen Minderheiten wieder auf die politische Agenda der EU zu bringen.

Veröffentlicht am 23.04.2015
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