Schluss mit horrender Handyrechnung!

EU-Parlament senkt Roaminggebühren - Dorfmann: "Ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz"
Die bei der Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones und Tablet-PCs innerhalb der EU anfallenden Kosten werden ab 1. Juli dieses Jahres für Verbraucher deutlich sinken. So will es ein zwischen Parlament und nationalen Regierungen ausgehandeltes Abkommen, über das heute mit großer Mehrheit im Plenum des Europäischen Parlaments in Brüssel abgestimmt wurde. Der Südtiroler Abgeordnete Herbert Dorfmann stimmte für den Vorschlag und spricht von einer wichtigen Neuerung auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt: "Endlich wird die Abzocke beim mobilen Datendownload im Ausland beendet und die allgemeinen Telefontarife durch Preisobergrenzen beschränkt!"
Maximaltarif für Datendownload und Telefonie wird europäisch festgesetzt
Zukünftig wird es möglich sein, im Ausland ein fremdes Netz zu nutzen und dabei zu einem europäisch festgeschriebenen Maximaltarif zu telefonieren und im Internet zu surfen. Darüber hinaus sollen kleinere Anbieter leichteren Zugang zu den Mobilfunknetzen bekommen, um mit eigenen Angeboten den Wettbewerb anzuheizen. Auch sollen die Handyhersteller ebenso wie die Provider Möglichkeiten schaffen, dass Kunden, die lange im Ausland verweilen, günstige lokale Anbieter nutzen können. Um gleichzeitig auf der eigenen Nummer aus dem Heimatland erreichbar sein zu können, werden Mobiltelefone mit zwei SIM-Karten benötigt.
Beim so genannten Roaming verbinden ausländische Netzbesitzer den Gast mit dem heimischen Mobilfunknetz. Diese anspruchslose Dienstleistung lassen sie sich üppig vergüten. Bis zu 35 Cent pro Gesprächsminute knüpfen die Firmen dem Gast ab. Demnächst sinkt der Höchstsatz auf 29 Cent. Der Preis soll sich jeweils zum 1. Juli der beiden kommenden Jahre weiter um je 5 Cent verringern. Die Kosten für das Senden einer SMS sinken im Juli auf 9 Cent und bis 2014 auf 6 Cent.
„Erstmals gibt es neben der bereits bestehenden Tarifobergrenze für Auslandstelefonate auch eine klare Regelung für den Datenverkehr. Mit der heutigen Entscheidung beginnt eine neue Ära am Telekommunikationsmarkt, es entsteht ein fairer Wettbewerb, der sich auf die Preise der Endverbraucher deutlich auswirken wird“, meint der SVP-Abgeordnete Herbert Dorfmann.
Schutz auch außerhalb der EU
Die neue EU-Verordnung schützt die Verbraucher auch bei einem Aufenthalt außerhalb der Grenzen Europas in gewissem Umfang. Wird die Grenze überschritten, schickt der Mobilfunkanbieter prompt eine Preisliste für Verbindungen im Gastland. Zudem wird für Aufenthalte außerhalb Europas ein Kostenschutz eingeführt: Summieren sich Gebühren auf 50 Euro, kommt ein ausdrücklicher Hinweis aufs Display.
Die Verordnung komme pünktlich zur sommerlichen Urlaubszeit und schütze ab sofort von unerwarteten Überraschungen auf der Handyrechnung. Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes sei nur eines der konkreten Beispiele von europäischer Zusammenarbeit, die schlussendlich jedem Bürger zu Gute komme, sagte Herbert Dorfmann abschließend. 
10.05.2012 - 12.00 Uhr 

Veröffentlicht am 10.05.2012
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