Regelmäßige Postzustellung sichern

Das italienische Stabilitätsgesetz von 2015 enthält eine Regelung, wonach die italienische Post in gewissen Gebieten nur mehr drei Mal die Woche die Post ausliefern wird und nicht mehr wie gewohnt an allen Wochentagen. 

 

Ein Viertel der gesamten italienischen Bevölkerung würde durch diese Regelung die Post nicht mehr regelmäßig bekommen, in Südtirol würde es sogar die Hälfte der Bürger betreffen. Denn die Grundlage wonach entschieden wird wo die Post ihren derzeitigen Dienst aufrechterhalten würde, basiert vor allem auf dem Kriterium der Bevölkerungsdichte. 

Dazu kommt, dass in Südtirol, anders als im restlichen Staatsgebiet, sehr viele ein Abonnement für eine Tageszeitung besitzen und diese per Post zugestellt bekommen. Die ländliche Bevölkerung würde durch dieses Gesetzt klar benachteiligt werden und an Lebensqualität einbüßen, denn keiner will die Zeitung von gestern lesen.

Es gibt allerding eine europäische Richtlinie die vorschreibt, dass die Post mindestens fünf Mal die Woche ausgeliefert werden muss.

Der SVP- Kammerabgeordnete Albrecht Plangger dazu: „Ich setzte mich in Rom dafür ein, damit dieses Gesetz nicht zur Anwendung kommt und der Kriterienkatalog der italienischen Post überarbeitet wird.“

Denselben Standpunkt vertritt auch der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann: „Die Europäische Richtlinie zur Postzustellung muss vom italienischen Staat eingehalten werden. Zusammen mit Albrecht Plangger werden wir bei den zuständigen Stellen in Brüssel und Rom intervenieren, damit es zu keiner Benachteiligung für unser Territorium kommt und der Universaldienst der italienischen Post weiterhin aufrecht bleibt.“

Veröffentlicht am 13.04.2016
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