Indirekte Staatsfinanzierung durch Split payment stoppen

Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 hat der italienische Staat das so genannte „Split Payment“ eingeführt. Bei Rechnungen, die an die öffentliche Verwaltung ausgestellt werden, wird die Mehrwertsteuer nicht mehr an den Betrieb, sondern direkt an die Agentur der Einnahmen überwiesen. 

Der Südtiroler EU- Parlamentarier Herbert Dorfmann hat in einer Anfrage die Europäische Kommission aufgefordert, die Rechtmäßigkeit dieses Staatsgesetzes zu untersuchen. Denn nach EU Recht muss jede abweichende Sondermaßnahme zur geltenden nationalen Mehrwertsteuerregelung vom Rat der Europäischen Union in Einstimmigkeit genehmigt werden. Das war beim Zahlungssystem Split Payment nicht der Fall.

„Betriebe werden durch diese Maßnahme als indirekte Staatsfinanziers genutzt. Durch den separaten Einzug der Mehrwertsteuer verspricht sich der italienische Staat Einnahmen von rund einer Milliarde Euro jährlich. Die Betriebe allerdings kommen in Liquiditätsschwierigkeiten, da die Mehrwertsteuer nicht von der öffentlichen Verwaltung kassieren, ihrerseits jedoch für Material und Leistungen die Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Die italienische Regierung spricht immer wieder von Wachstum und gibt die Schuld für die wirtschaftliche Situation in Italien der europäischen Wirtschaftspolitik. Eigene Erfindungen wie das Split Payment oder die elektronische Fakturierung werden die Wirtschaft aber sicher nicht beleben.“ betont Herbert Dorfmann.

Veröffentlicht am 16.04.2015
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