Herbert Dorfmann begrüßt die europäische Reform des Lkw-Verkehrs
Vor allem aus östlichen EU-Ländern gab es heftigen Widerstand gegen die Neuregelungen: Doch heute hat das EU-Parlament die Reform der innereuropäischen Regeln für Fernfahrer endgültig beschlossen. Lkw-Fahrer dürfen ihre gesetzlichen Schlafpausen künftig nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Ihr Dienstplan muss regelmäßige Fahrten in die Heimat zulassen. Bei längeren Auslandsaufenthalten unterliegen die Fahrer den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes. Elektronische Fahrtenschreiber werden verpflichtend. EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann ist froh, dass die vielfach angeprangerte Wettbewerbsverzerrung damit aufgehoben und die Arbeits- und Ruhebedingungen von Fahrern verbessert werden.
Sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch im EU-Parlament war während des Gesetzgebungsverfahrens Streit entbrannt. Besonders aus Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten kamen Forderungen nach strengen Vorgaben, um Lohndumping osteuropäischer Speditionsunternehmen zu verhindern. Osteuropäische Politiker warfen ihren westlichen Nachbarn im Gegenzug Protektionismus vor. Im April scheiterte eine Gruppe von zehn mehrheitlich östlichen Ländern mit dem Versuch, die Reform unter Verweis auf die Coronakrise zu kippen.
Bei der heutigen Abstimmung wurde die Reform angenommen. Es geht um die Entsendung von Fahrern, um ihre Lenk- und Ruhezeiten und um die Durchsetzung der Vorschriften für die Kabotage. Kabotage benennt die Tätigkeit eines ausländisches Unternehmens, das seine Lieferleistung komplett in einem anderen Land erbringt.
Fahrer sollen künftig mehr Zeit zuhause verbringen können, erklärt Südtirols EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. Die Speditionsunternehmen müssen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Das hänge zwar von der Arbeitslage ab, betont Dorfmann, müsse aber alle drei oder vier Wochen möglich gemacht werden. Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit pro Woche darf nicht im Fahrerhaus des LKW verbracht werden. Sollten Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen können, müssen die Unternehmen den Hotelaufenthalt zahlen. Die derzeitige Regel, nach der jede zweite Woche eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit genommen werden kann, bleibt in Kraft.
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg künftig mit Fahrtenschreibern registriert, sagt der EU-Parlamentarier. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden. Lastwagen müssen künftig außerdem alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren.
Unter diese neuen EU-Vorschriften fällt auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 Tonnen. Die Wettbewerbsverzerrung durch Kleintransporten aus dem Osten, den sogenannten „Polensprinter“, wird durch diese Reform unterbunden. Denn leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen sind in Zukunft den allgemeinen Regeln für den Straßengüterverkehr unterworfen. Dadurch gelten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle, egal ob Waren in einem LKW oder in einem Kleintransporter durch Europa gefahren werden. „Es ist richtig, dass diese Kleintransporter jetzt Regeln wie große LKWs einhalten müssen, wie z.B. der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, ein digitaler Tacho, und ein Verbot, dass die Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbringen.“ Sagt Herbert Dorfmann. Ausgenommen sind die Kleinlastwagen der Handwerker, die für den Transport von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet werden.
Die angenommenen EU-Vorschriften zu den gesetzlichen Pausenzeiten und Vorgaben für den Dienstplan treten in wenigen Wochen in Kraft, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Für die neuen Bestimmungen zur Kabotage gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Herbert Dorfmann ist überzeugt, dass die neue Regelung den Güterverkehr sicherer macht und die Ausbeutung der Fahrer reduziert.