Grenzübergreifende Lösung für Luft- und Lärmproblem im Alpenkorridor

EuGH setzt Fahrverbot auf Inntalautobahn außer Kraft – Dorfmann fordert Konsequenzen
Für den Südtiroler EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann stellt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg in Bezug auf das gesetzeswidrige Fahrverbot für Lastkraftwagen einen Fauxpas mit zwei Facetten dar. „Zum einen kippt das Gericht eine wirksame verkehrspolitische Entscheidung der österreichischen Regierung, zum anderen anerkennt es die Bemühungen um das Allgemeinwohl der Bevölkerung - um das es ja schließlich geht“, so Dorfmann in einer Presseaussendung. Der EuGH hatte heute ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich Recht gegeben. Die österreichischen Behörden sind nun aufgefordert das Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, welche bestimmte Waren wie zum Beispiel Steine, Erde, Rundholz oder Getreide befördern, auf dem 84 km langen Abschnitt auf der A12, aufzuheben. Die Einschränkung stelle eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, so der EuGH.
Dorfmann versteht das Urteil zu zum Teil: „Zählen muss schlussendlich mit welchem Fahrzeug diese bestimmten Güter transportiert werden, die Belastung sind ja nicht die Waren, sondern die oft veralteten LKWs. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“
Das will heißen, dass tiefe EURO-Fahrzeugklassen im Transitverkehr verboten werden müssen. Der Staat Italien muss aufgefordert werden die Eurovignette umzusetzen, auch um den Verkehr auf der Schiene attraktiver zu machen.
„Es ist zukünftig dringend notwendig, dass bei Verkehrsentscheidungen im sensiblen Alpenkorridor ein gemeinsames Vorgehen von Südtirol, Nordtirol und dem Trentino gefunden wird, das von allen mitgetragen wird“ so Dorfmann abschließend.

Veröffentlicht am 21.12.2011
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