Fußball für alle

Exklusivrechte EU-rechtswidrig – Herbert Dorfmann erfreut über Urteil des EuGH

Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Auch weist das Gericht darauf hin, dass Exklusivrechte gegen gültiges EU-Recht verstoßen, zumal sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Hintergrund des Urteils ist ein Streit der englischen „Premier League“ mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte.

Das Problem ist auch  in Südtirol nicht neu. Es ist mittlerweile ein weit verstreuter Usus in der Gruppe oder im Freundeskreis Spiele anzuschauen, weshalb sich viele Bars auf das „Public Viewing“ spezialisiert haben. „Diese Rechte kosten dem Barbesitzer eine stolze Summe und er hat keine Chance, sich europaweit den günstigsten Anbieter auszusuchen“, erklärt der Südtiroler EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann.

Mit dem Urteil wird den großen TV-Anstalten und den Ligen ein Strich durch die Rechnung gemacht.  Herbert Dorfmann freut das Urteil: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass im Kommunikations- und Online-Markt einiges im Argen liegt. So ist es mit einer italienischen Kreditkarte beispielsweise nicht möglich, im deutschen Portal bekannter Download-Datenbanken wie iTunes Musik oder Filme herunterzuladen.“

Besonders für Angehörige von Sprachminderheiten ist diese Beschränkung des Binnenmarkts in Europa ein klarer Nachteil. Auch bei der Übertragung von Fußball-Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften in deutscher Sprache über die Rundfunk Anstalt Südtirol (RAS) hat es in Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben. Das Europäische Parlament beschäftigt sich gerade in diesen Wochen in einem Bericht über Verbraucherrechte im Internet. “Ich habe darin auch die Rechte der Sprachminderheiten im Online – Handel eingebracht. Das heutige Urteil unterstützt diese Bemühungen. Es kann nicht sein, dass im Internet die Grundprinzipien des freien Warenverkehrs in der EU mit Füßen getreten werden“, so der Parlamentarier.

Veröffentlicht am 03.10.2011
98
Prozent Anwesenheit
bei Abstimmungen im Plenum seit 2014.
356
Mal abgestimmt
habe ich in dieser Legislaturperiode
50
Besuchergruppen
durchschnittlich pro Jahr.