Eurovignette: Kein Heilsbringer für den Brenner-Korridor

Heute hat das Europarlament in Straßburg über die neue Wegkostenrichtlinie abgestimmt. Ab 2030 müssen die Mitgliedsstaaten zeitabhängige Vignetten für schwere Nutzfahrzeuge im gesamten transeuropäischen Verkehrsnetz schrittweise abschaffen und entfernungsabhängige Mautgebühren erheben. Das Benutzer- und Verbraucherprinzip wird verankert. Südtirols EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann ist mit dem ausgehandelten Kompromiss nicht zufrieden. Der Ansatz sei zwar gut, aber die vorgesehene Zeit für die Umsetzung und die Ausnahmeregelungen, die die einzelnen Mitgliedsstaaten für sich eingehandelt haben, seien der stark belasteten Brennerautobahn nicht zuträglich.  

„Seit im Jahr 2017 die EU-Kommission den Vorschlag für die neue Wegekostenrichtlinie vorgelegt hat, habe ich im Parlament für Verbesserungen gekämpft“, sagt der Südtiroler EU-Parlamentarier. "Einiges ist auch gelungen. Die Staaten können jetzt bei der Berechnung der Maut Umweltkosten einrechnen, aber, und das ist das Problem der neuen Verordnung, sie müssen nicht“. Viele Neuerungen kämen auch viel zu spät, die Richtlinie sieht lange Übergangszeiten vor. Außerdem ermöglichen zahlreiche Ausnahmeregelungen eine Aufweichung der neuen Richtline. Viele Verbesserungen können blockiert werden. Vor allem das Veto-Recht, das den Mitgliedstaaten entlang eines Korridors, eingeräumt wurde prangert Herbert Dorfmann an. „Mit der neuen Regelung wird der Transit von LKWs und PKWs auf der Brennerstrecke wahrscheinlich nicht verringert. Wir brauchen aber vor allem nach der Inbetriebnahme der neuen Brennerbahn einen wirklichen Anreiz für die Verlagerung auf die Schiene.“ Immerhin können die Infrastruktur-Nutzungsgebühren können nun aber um die Hälfte angehoben werden. Nur wenn Italien gemeinsam mit den Staaten entlang des Brennerkorridors diese Möglichkeit nutzt, kann eine vernünftige Korridormaut eingeführt werden.  

Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen künftig die Gebührensätze schrittweise differenziert und nach CO2-Emissionen berechnet werden. Für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge werden Ermäßigungen vorgesehen. Um Staus zu vermeiden, soll es die Möglichkeit geben, bei allen Fahrzeugen eine Staugebühr zu erheben. Für Durchreisende sind künftig in Staaten, welche eine Vignettenmaut haben, zwingend auch Tagesvignetten vorgesehen.  

Auf europäischen Hauptachsen sollen in den kommenden Jahren zeitbasierte Mautsysteme für Lastkraftwagen und Busse auslaufen und durch streckenbasierte Berechnungssysteme ersetzt werden. Es geht darum, von 27 Einzelsystemen weg- und hin zu gemeinsamen Bestimmungen zu kommen, die für alle gelten. Die Harmonisierung der unterschiedlichen Mautsysteme in den EU-Ländern bleibe aber weiterhin ungelöst, kritisiert Herbert Dorfmann.

Nachdem die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die EU-Länder zwei Jahre lang Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzuwandeln. Drei Jahre nach Inkrafttreten müssen die Mitgliedsstaaten über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Gebühren und über die Verwendung dieser Einnahmen Bericht erstatten.

© Foto: EVP Fraktion im EU- Parlament

Veröffentlicht am 17.02.2022
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