EU-Renaturierungsgesetz Dorfmann: Praxisfern, verantwortungslos und autonomiefeindlich

"Auch wenn das Anliegen, die Biodiversität zu schützen und zu fördern, ein zentrales ist, ist das doch nicht der richtige Ansatz." Der Südtiroler EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann hat sich am Mittwoch im EU-Parlament gegen den Entwurf des EU-Renaturierungsgesetzes ausgesprochen. "Die vorgeschlagenen Regelungen sind praxisfern und in Teilen verantwortungslos", so Dorfmann. "Und mit Verlaub: Wir haben in Südtirol bereits Landschaftsschutz-Richtlinien, die funktionieren, einen

Zwischenruf aus Brüssel brauchen wir nicht."

Am heutigen Mittwoch hatte das EU-Parlament über den Entwurf des EU-Renaturierungsgesetzes abgestimmt. Mit einer knappen Mehrheit wurde die Parlamentsposition zum Kommissionsvorschlag angenommen. Wobei wichtige Änderungsanträge der Europäischen Volkspartei angenommen wurden: nach dem Prinzip des Vertragsnaturschutz müssen eventuelle Einbußen, die sich aus dieser Verordnung ergeben können, entschädigt werden. „Das ist uns wichtig, diese Vorgehensweise geht in die richtige Richtung“, erklärt Herbert Dorfmann.

Herbert Dorfmann stört sich schon am Titel. "Es geht im Entwurf hauptsächlich um Landschaftsschutz", so der Südtiroler EU-Parlamentarier. "Das ist aber ein Bereich, auf den wir in Südtirol seit Jahrzehnten ein besonderes Augenmerk legen - und das mit Erfolg", erklärt Dorfmann.

Nicht umsonst habe man diesen Kompetenzbereich stets mit Zähnen und Klauen gegen staatliche Eingriffe verteidigt, um Südtirols Natur- und Kulturlandschaft mit eigenen, maßgeschneiderten Regeln zu bewahren. Zudem habe man kompetente Behörden aufgebaut und die Teilung der Zuständigkeiten zwischen Land und

Gemeinden funktioniere. "Sich nun im Landschaftsschutz Brüssel unterzuordnen, wäre gegen unsere Auffassung von Autonomie", so der EU-Parlamentarier. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie, die anfangs nur auf geschützte Gebiete beschränkt bleiben sollte. "Heute müssen wir erkennen, wie sehr die FFH-Richtlinie unseren autonomen Spielraum etwa im Wolfsmanagement einengt", so der Südtiroler EU-Abgeordnete.

Dorfmann äußert zudem inhaltliche Bedenken am EU-Renaturierungsgesetz, das ein absolutes Verschlechterungsverbot vorsehe. "Auf dem Papier klingt das natürlich gut, in der Praxis bedeutet es aber, dass sich selbst bei den kleinsten Eingriffen Brüsseler Behörden einmischen können", so Dorfmann. Als Beispiel nennt er Änderungen der Nutzungsart, etwa von Wald zu Wiese. "Der Status quo würde eingefroren, wir könnten kaum noch auf lokale Notwendigkeiten reagieren", so der EU-Abgeordnete.

Ziehe man den Fokus weiter auf, seien die Folgen des EU-Renaturierungsgesetzes in der vorliegenden Form sogar noch schwerwiegender. So sei darin vorgesehen, in Europa zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche außer Nutzung zu stellen. "Eine derart allgemeine Regel ergibt keinen Sinn, vielmehr muss man analysieren, wo es Biodiversitätsflächen braucht", erklärt Dorfmann, der ein allgemeines Auflassen landwirtschaftlicher Flächen zudem für verantwortungslos hält - "gerade in Zeiten, in denen die Ernährungssicherheit immer zentraler wird".

Auch wenn diese Parlamentsposition angenommen wurde, konnten durch die vielen Abänderungen viele kritische Punkte abgeschwächt werden. Als nächster Schritt geht dieser Bericht in die Trilogverhandlungen mit dem EU- Rat.

Veröffentlicht am 12.07.2023
5
Praktikanten pro Jahr
haben Chance Einblick in die Arbeit Team Dorfmann zu bekommen.
93
Wortmeldungen im Plenum
seit 2009.
98
Prozent Anwesenheit
bei Abstimmungen im Plenum seit 2014.