EU-Parlament stimmt Lieferkettengesetz zu Dorfmann: „Keine Belastung für kleine Unternehmen“

Europäische Unternehmen sollen künftig ihre weltweite Lieferkette im Blick haben und für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards verantwortlich gemacht werden. Dies sieht das EU-Lieferkettengesetz vor, das heute vom EU-Parlament gutgeheißen worden ist. „Das Prinzip der Verantwortlichkeit der Unternehmen durchzusetzen, ist richtig, und genauso richtig ist es zu verhindern, dass aus Gründen der Gewinnmaximierung zentrale Werte mit Füßen getreten werden“, sagt dazu der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der auch begrüßt, dass kleine und mittlere Unternehmen durch die neue Regelung nicht zusätzlich belastet werden.

Schon seit Februar 2022 wird in Brüssel über das EU-Lieferkettengesetz diskutiert. Damals hatte die EU-Kommission einen ersten Entwurf vorgelegt, der in den vergangenen Monaten heftig diskutiert worden ist. „Den einen ging der Entwurf zu weit, den anderen nicht weit genug“, so Dorfmann, „zuletzt ist allerdings eine Regelung herausgekommen, die meines Erachtens ein wichtiges Fundament schafft“.

Grundprinzip des EU-Lieferkettengesetzes ist, dass europäische Unternehmen für ihre gesamte Lieferkette verantwortlich gemacht werden, ganz unabhängig davon, wo auf der Welt Zulieferer ihren Sitz haben. „Das Lieferkettengesetz schreibt fest, dass Europa – auch bei Zulieferern – weder Sklaven- noch Kinderarbeitet duldet, dass grundlegende Umweltstandards einzuhalten sind, die Biodiversität zu schützen ist und die Unternehmenspolitik auch auf unser 1,5-Grad-Klimaziel ausgerichtet werden soll“, so der EU-Parlamentarier.

Dorfmann zeigt sich indes erfreut darüber, dass das EU-Lieferkettengesetz nur auf große Unternehmen Anwendung findet. „Kleine und mittlere Unternehmen greifen nur in Ausnahmefälle auf weltumspannende Lieferketten zurück, deshalb wäre das Gesetz eine unnütze zusätzliche Belastung gewesen“, so der Südtiroler EU-Abgeordnete.

Mehr noch: Für kleine und mittelständische Südtiroler Unternehmen biete das Lieferkettengesetz durchaus auch Chancen. „Völlig ungleiche Wettbewerbsbedingungen werden dadurch zumindest wieder ansatzweise ins Lot gebracht“, so Dorfmann. „Davon können unsere innovativen, ethisch und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen profitieren, weil nun weltweit annähernd gleiche Bedingungen für Zulieferer europäischer Großunternehmen gelten.“

Durch die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament heute den Weg freigemacht für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat, also mit den Mitgliedsstaaten über den endgültigen Text. „Ich hoffe, dass dabei die Grundprinzipien erhalten und nicht verwässert werden“, so Herbert Dorfmann. „Nur so kann das Gesetz nämlich auch wirklich leisten, was es leisten soll: die Standards in Sachen Menschenrechte, Umwelt und Klima anzuheben und zugleich fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“

Veröffentlicht am 05.06.2023
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