EU-Agrarhaushalt: „Keine Kürzung für Kleinbetriebe“

Agrarbeiträge um 4 Prozent gekürzt – Dorfmann erreicht Ausnahmeregelung
Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg über eine Verordnung betreffend die Verteilung der Agrarbeihilfen im Jahr 2013 abgestimmt. Nachdem die verfügbaren Geldmittel nicht ausreichen, um alle Ansuchen zu berücksichtigen, müssen die Zuwendungen um ca. vier Prozent gekürzt werden. Das Parlament hat sich nach langer Diskussion und heftigem Widerstand aus einigen Mitgliedstaaten und von Bauernverbänden dafür ausgesprochen, alle Betriebe von dieser Kürzung auszunehmen, die weniger als 5.000 Euro an jährlichen Subventionen erhalten.
Südtirols Abgeordneter Herbert Dorfmann ist zufrieden: „Damit hat das Parlament ein wichtiges Signal für kleine landwirtschaftliche Betriebe gesetzt. Ich habe gemeinsam mit einigen Kollegen aus Regionen mit ähnlichen Strukturen lange für dieses Ergebnis gekämpft.“
In der Europäischen Union bekommen immer noch ca. 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Zuwendungen. „Diese unverhältnismäßige Aufteilung der Geldmittel ist nicht länger zu tolerieren. Diese heute getroffene Entscheidung wird kurzfristig keine markanten Änderungen für unsere Bauern bedeuten. Sie ist aber ein wichtiges Signal, dass die Mehrheit im Parlament nicht länger gewillt ist, diese ungleiche Verteilung einfach hinzunehmen“, so der SVP-Abgeordnete.
Straßburg, am 12.06.2013 – 16.45 Uhr

Veröffentlicht am 12.06.2013
98
Prozent Anwesenheit
bei Abstimmungen im Plenum seit 2014.
100.441
Vorzugsstimmen
bei der Wahl des Europäischen Parlaments 2019.
87
Parlamentarische Anfragen
seit 2009 bis jetzt.