Dorfmann: Minderheiten sollen grenzübergreifenden Zugang zu audiovisuellen Inhalten haben

Staatsgrenzen dürfen keine Informationsgrenzen werden. Darauf verwies Herbert Dorfmann gestern im Europäischen Parlament in Straßburg. Wenn Minderheiten in Grenzgebieten Informationen in ihrer Muttersprache vorenthalten würden, weil sie auf der anderen Seite der Grenze lebten, führe das zu einem demokratischen Defizit, betonte der Südtiroler EU-Parlamentarier. Er legte der Europäischen Kommission nahe, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Sprachminderheiten den Empfang audiovisueller Inhalte in ihrer Muttersprache staatsübergreifend zu ermöglichen. Sein Antrag wurde angenommen.

 

Medien hätten eine grundlegende Funktion bei der Verbreitung von relevanten Informationen und Inhalten – über die Grenzen hinweg, erklärte Herbert Dorfmann gestern in Straßburg nachdrücklich. Es dürfe kein grenzbedingtes Geoblocking für Minderheiten geben. Geoblocking ist ein System, das den Zugang zum Internet und zu den Medien abhängig vom Standort einschränkt. Es kann verhindern, dass Ton- und Video-Material außerhalb einer bestimmten Region angezeigt wird.

 

Herbert Dorfmann verwies unter anderem auf die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“, bei der mehr als eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas gesammelt wurden und die einen europäischen Rahmen für den Schutz von Minderheiten fordert. Nun gelte es, die Forderung der Europäischen Bürgerinitiative in die Tat umzusetzen.

 

In der Oktober-Sitzungswoche hat das Europäische Parlament in Straßburg über einen Bericht zu  Mindestnormen für Minderheiten in der EU abgestimmt, den der slowakische EU-Abgeordnete Joìzsef Nagy im Europäischen Parlament einbrachte. Nagy war zur Vorbereitung seiner Arbeit auch in Südtirol und hat sich vor Ort vor allem über das heimische Schulsystem, insbesondere auch die dreisprachige Schule in Ladinien, informiert. Im Bericht fordert das Parlament, dass die Kopenhagener Kriterien, die vor 25 Jahren festgelegt wurden, in der gesamten Union eingehalten werden müssen. Sie beinhalten, dass Mitgliedsländer und Beitrittsländer der EU bestimmte politische, wirtschaftliche und Besitzstand-Kriterien erfüllen müssen. Im Wortlaut heißt es unter anderem: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte, sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben.“ Entstanden im Jahr 1993, sollten die Kopenhagener Kriterien den vorhandenen Mitgliedsstaaten die Angst zu nehmen, die EU könne unter dem Beitritt von politisch und wirtschaftlich labilen Ländern leiden. Joìzsef Nagy betonte aber, dass es keine Garantie gebe, dass Bewerberländer die Verpflichtungen aus den Kopenhagener Kriterien noch einhalten, sobald sie Mitglieder sind. Er forderte EU-Mindeststandards in Form einer Richtlinie mit Mindestnormen für den Schutz der Rechte von Minderheiten. Das Europäische Parlament nahm den Bericht mit breiter Mehrheit an.

Veröffentlicht am 14.11.2018
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