Dorfmann begrüßt Aufhebung des Kruzifix-Verbotes

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute das Urteil vom November 2009, dass Kruzifixe in Klassenzimmer das Grundrecht der Religionsfreiheit verletzen, revidiert. “Zurecht”, meint EU – Parlamentarier Herbert Dorfmann.

Vor zwei Jahren noch hatte das Urteil der sieben Richter in der kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte europaweit für Verwunderung gesorgt. Die 17 Richter der Großen Kammer, der höchsten Instanz des Gerichtshofes, haben heute in Straßburg entschieden, dass es Beurteilungsspielraum des Staates sei, ob Kruzifixe in Klassenzimmern aufgehängt werden dürfen oder nicht.

SVP-EU-Abgeordneter Herbert Dorfmann ist erleichtert über die Entscheidung des Gerichtes: „Das Kreuz ist Zeichen des Christentums, dieses ist – ob es gefällt oder nicht – Teil der europäischen Identität. Es sollte somit als Symbol in Europa Platz haben.“

„Selbstverständlich ist die Religionsfreiheit ein Glaubensprinzip unserer Gesellschaft. Bezeichnend in diesem Fall ist aber die Tatsache, dass nicht Andersgläubige einer anderen Religionsgemeinschaft geklagt haben, sondern eine fanatische Atheistin. Wenn jemand an nichts glaubt, dürfte somit auch das Kreuz nicht stören“, so das Mitglied des Europäischen Parlaments weiter.

„Ich begrüße das Urteil nicht aus religiösem Fundamentalismus heraus, sondern bin überzeugt, dass es eine zukunftsweisende Richtung, unter Berücksichtigung aller Kulturen und Religionen, vorgibt”, so Dorfmann abschließend.

Veröffentlicht am 18.03.2011
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