Die Europäische Kommission genehmigt staatliche Beihilfemaßnahmen zur Entschädigung für Skiliftbetreiber

Die Europäische Kommission gibt Italien grünes Licht für die Auszahlung von 430 Millionen Euro an Skiliftbetreiber. Davon erhalten auch Südtrioler Skiliftbetreiber eine Entschädigung für die Ausfälle, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind.

 

Die Skiliftbetreiber werden für die Schäden entschädigt, die ihnen durch die restriktiven Maßnahmen der italienischen Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die Beiträge erfolgen in Form von Direktzahlungen für einen Teil der Umsatzverluste, die zwischen dem 4. Dezember 2020 und dem 30. April 2021 eingetreten sind. Die Maßnahmen der italienischen Regierung haben auch Skiliftbetreiber in Südtirol gezwungen ihren Betrieb einzustellen. „Es ist richtig, dass Italien für diese entstandenen Schäden aufkommt. Die Europäische Kommission bestätigt, dass es sich dabei um rechtmäßige Beihilfemaßnahmen handelt, die den Unternehmen nach dieser schwierigen Wintersaison zustehen“, so Herbert Dorfmann. Die italienischen Behörden werden nun die Auszahlungen prüfen.

Veröffentlicht am 04.08.2021
100.441
Vorzugsstimmen
bei der Wahl des Europäischen Parlaments 2019.
356
Mal abgestimmt
habe ich in dieser Legislaturperiode
98
Prozent Anwesenheit
bei Abstimmungen im Plenum seit 2014.