„Das Recht, vergessen zu werden“

Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihren Daten passiert, mit welchen Sie Facebook und Twitter füttern? Der Schutz dieser personenbezogenen Daten ist zwar ein Grundrecht von uns Europäern, aber nicht alle haben immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben. Nun liegt ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch.
Die aktuell gültige Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union geht zurück bis ins Jahr 1995. Lediglich ein Prozent aller Europäer hat sich 1995 mit dem Internet beschäftigt. Heute werden in Bruchteilen von Sekunden riesige Datenmengen um den Globus geschickt. Soziale Netzwerke und Onlineportale boomen. Angesichts des technologischen Fortschritts und der rasanten Entwicklung der Onlinewelt, ist eine Überarbeitung der Richtlinie dringend notwendig.
Die Europäische Kommission hat diesbezüglich bereits vor Jahren eine Überarbeitung derselben initiiert, nun hat der Berichterstatter im Europäischen Parlament Jan Philipp Albrecht (Grüne) seinen Entwurf vorgestellt. Er sieht er eine deutliche Verschärfung des Datenschutzrechts für den Verbraucher vor: Grundsätzlich gilt, dass vor jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine explizite Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden muss. „Das Ziel muss ein Interessensausgleich zwischen mehr Datenschutz für die Verbrauer und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen sein“, erklärt Herbert Dorfmann.
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, wie wir sie in Südtirol vorwiegend finden, ist es wichtig, dass machbare Datenschutzauflagen gemacht werden. „Ich setze mich hier im Parlament dafür ein, dass kleinstrukturierte Unternehmen nicht von einer neuen Flut der Bürokratie erdrückt werden. Wer in einem Hotel oder einem Handwerkerbetrieb eine Kundendatei führt, darf nicht behandelt werden wie facebook oder Google, welche die Daten ja vor allem sammeln, um sie dann zu verkaufen“, so der Abgeordnete.
Das „Recht auf Vergessen“, so nennt es Justizkommissarin Viviane Reding, soll eine bessere Beherrschung der bei Onlinediensten bestehenden Datenschutzrisiken ermöglichen. Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Beibehaltung bestehen. Wie das technisch umsetzbar sein wird, ist noch unklar. Zudem müssen Unternehmen klar begründen, warum Sie personenbezogene Daten speichern und für welche Zwecke diese verwendet werden. Angesichts der Brisanz der Thematik sind lange und intensive Verhandlungen vorbestimmt.
Noch innerhalb April dieses Jahres soll im zuständigen Ausschuss (LIBE) über den Entwurf des Berichts abgestimmt werden, dann wird das Parlament darüber befinden. Anschließend werden die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten folgen. In Kraft treten könnte die neue
Verordnung dann mit Jahresbeginn 2016. Im Gegensatz zur aktuellen Richtlinie von 1995, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, wird die Datenschutz-Grundverordnung ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. 

Veröffentlicht am 08.03.2013
98
Prozent Anwesenheit
bei Abstimmungen im Plenum seit 2014.
50
Besuchergruppen
durchschnittlich pro Jahr.
87
Parlamentarische Anfragen
seit 2009 bis jetzt.