Binnenmarkt als Marktchance

Seit der Erweiterung  auf 27 Mitgliedsstaaten ist die EU der größte gemeinsame Markt der Welt.

1992 veröffentlichte die damalige EWG die erste Binnenmarktakte. Bis heute haben die Organe der EU und die Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen unternommen und hunderte von Richtlinien verfasst und angenommen, mit denen die technischen, ordnungspolitischen, rechtlichen und kulturellen Hemmnisse beseitigt wurden, die den Freihandel und den freien Verkehr in der Union behinderten.  Zum 20. Geburtstag des Binnenmarktes will der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier nun eine neue Binnenmarktakte vorlegen, mit der eine Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit geht. In dieser Woche stellte Barnier seine Vorstellungen im Parlament vor. So soll der elektronische Handel besser geregelt und der Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie verstärkt werden.

Die Schaffung dieses gemeinsamen Marktes veranlasste die Mitgliedstaaten der EU, die vorher abgeschotteten monopolistischen Märkte zu liberalisieren. Der Zusammenschluss der 27 Mitgliedstaaten zu einem Markt war und ist ein wichtiger Katalysator für unsere Wirtschaft und nutzt vor allem auch einem Land an der Grenze wie Südtirol.

Vier grundlegende „Freiheiten“ bilden den europäischen Binnenmarkt: Freier Warenverkehr, der die Schranken im Handel innerhalb der EU aus dem Weg räumt, die Personenfreizügigkeit, der die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit regelt, die Dienstleistungsfreiheit, dass jeder Unternehmer seine Leistungen auch in anderen Mitgliedsstatten anbieten kann und der Freie Kapital- und Zahlungsverkehr, der den Transfer von Geldern und Wertpapieren innerhalb der EU regelt. Über diese gemeinsame Angleichung der Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist eine Harmonisierung der Normen und Standards in der EU vorgenommen worden.

Vieles, was vor 20 Jahren undenkbar war, ist heute logisch. Wir können uns frei auf unserem Kontinent bewegen, überall arbeiten und Handel betreiben. Auch die Wirtschaft in Südtirol hat die Chancen der Zeit erkannt und kann sich im Spitzenfeld der Wertung der regionalen Wertschöpfung in der EU behaupten. Trotzdem sind auch aus unserer Sicht einige Baustellen offen. Man denke nur an die Probleme, die letzthin die Deutsche Bahn im Eisenbahnverkehr in Italien hatte, an die Schranken beim Vorführen von deutschen Filmen in Südtirol oder beim Internethandel auf deutschen Homepages oder an den schwachen Schutz von geografischen Ursprungsbezeichnungen. Besonders wichtig ist aber die Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe, wo teilweise absurde nationale Regelungen eine vernünftige Marktregelung zum Wohle der Unternehmen und der Steuerzahler verhindern.

Veröffentlicht am 07.04.2011
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