Bankenunion ... what?

Die Regulierung und Reform des Bankensektors geht weiter. Nun hat die Europäische Kommission dem Parlament einen Vorschlag zur Abwicklung und zur Trennung von bestimmten Banken vorgelegt. Die gemeinsame Aufsicht der größeren Banken wurde schon vor einigen Wochen im Parlament behandelt.
Es geht uns in Europa darum, eine einheitliche Aufsicht der Banken zu gewährleisten. Dies war einer der Mängel in den vergangenen turbulenten Jahren in den Finanzmärkten. Die Europäische Zentralbank wird diese Aufsicht voraussichtlich ab März 2014 übernehmen.
Ein zweiter Pfeiler der Bankenunion ist die erfolgreiche Abwicklung von Banken, wenn diese insolvent werden. Mit dem gerade im Wirtschaftsausschuss beschlossenen Vorschlag wird in Zukunft vermieden werden, dass Steuerzahler für die Rettung und Abwicklung von Banken geradestehen müssen. Vielmehr werden die Eigentümer, Anteilseigner, und Gläubiger mit Einlagen über 100.000 Euro als Kapitalgeber verwendet werden. Um diese neuen Instrumente sinnvoll einzusetzen brauchen wir einen dritten Pfeiler der so genannten "Bankenunion", jenen der Abwicklungsautorität, den wir vor wenigen Tagen vorgeschlagen haben.
Das Europäische Parlament fordert zudem eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells von Banken. Ist das Investmentgeschäft gegenüber dem klassischen Einlagengeschäft signifikant größer, dann wollen wir dieses in Zukunft trennen. Somit können wir Risiken im Investmentgeschäft von den klassischen Einlagen trennen und vermeiden, dass es zu Ausfällen kommt für die die Kunden mit ihren Einlagen haften. Bei der Arbeit im Parlament ging es mir vor allem darum, die bisher bestehenden Sicherheitssysteme zu berücksichtigen.
So haben unsere Regionalbanken nationale und landesweite Systeme, die greifen, sobald eine Bank in Schwierigkeit gerät. Diese haben bisher funktioniert und sollen deshalb auch weiter bestehen bleiben. Die Trennung der Investmenttätigkeit von der klassischen Banktätigkeit gibt sicher Sinn.
Allerdings sollte auch hier das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Wenn das Investmentbanking einen vollkommen untergeordneten Teil der gesamten Tätigkeit einer Bank ausmacht, so wie es bei allen bei uns tätigen lokalen Banken der Fall ist, gibt eine Aufteilung auf zwei Unternehmen keinen Sinn. Bei beiden Anliegen sind wir im Europäischen Parlament auf einem recht guten Weg.

Veröffentlicht am 26.07.2013
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